KANZLEI PIETSCH & Hönig†
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall, Sie wurden dabei verletzt und Ihr Fahrzeug wurde beschädigt. Sie möchten die Sache schnell, sicher und möglichst mit geringem Kostenrisiko erledigen. Wir wissen, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht. Dies sind insbesondere:
• Reparaturkosten
• Mietwagenkosten
• Entschädigung des Nutzungsausfalls
• Verdienstausfall
• Ersatz des Haushaltsführungsschadens
• Schmerzensgeld
• Ersatz der Sachverständigenkosten
Damit Sie Ihre Ansprüche schnell und wirkungsvoll durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht.
Was die Kosten für den Rechtsanwalt angeht:
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind so genannte Schadensfolgenkosten, d. h. im Umfang der Berechtigung des Anspruches muss der Unfallgegner bzw. sein Haftpflichtversicherer diese übernehmen.
Da wir auch über ausgeprägte versicherungsrechtliche Kenntnisse in unserer Kanzlei verfügen, sind wir selbstverständlich auch in der Lage, Ihnen alle versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach einem Verkehrsunfall bezüglich Ihrer Kaskoversicherung, privaten Unfallversicherung, privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung etc.
Öffnungszeiten:
MO-Do: 9:00 - 17:00
FR: 9:00 - 12:00