KANZLEI PIETSCH & Hönig†
Kaufrecht & Allgemeines Zivilrecht
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens stimmt in der Regel das Preis Leistungsverhältnis. Ärgerlich ist allerdings, wenn sich schon kurz nach dem Kauf Mängel zeigen.
Häufig ist dann der Verkäufer nicht kooperativ.
Da macht es dann einen Unterschied, ob das Fahrzeug von einem Händler oder privat verkauft wurde.
Privatleute können die Gewährleistung vollständig ausschließen, ein Händler haftet. Der Verkäufer muss dafür einstehen, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war und der Käufer muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.
Sinnvoll kann dann auch ein selbständiges Beweissicherungsverfahren sein.
Wir vertreten unsere Mandanten bei Ansprüchen gegen Autohändlern.
Wir setzen Ihre Ansprüche auch aus Kaufverträgen über andere Gegenstände, wie etwa eBay, durch.
Außerdem vertreten wir unsere Mandanten auch bei Schadensersatzansprüchen z. B. im baurechtlichen Bereich.
Öffnungszeiten:
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