KANZLEI PIETSCH & Hönig†
Arbeitsrecht
Sie haben Ihre Kündigung erhalten? Dann gehen Sie umgehend zum Anwalt. Es eilt. Gegen Kündigungen kann man nur sehr kurze Zeit gerichtlich vorgehen. Wir beraten Sie, ob ein Vorgehen sinnvoll ist, und ob Sie durch Ihr Vorgehen eine Abfindung oder – seltener – eine Weiterbeschäftigung erreichen können.
Ein wichtiges Prinzip im Arbeitsprozess ist es, dass jede Seite ihre Kosten selber trägt. Sie tragen also Ihre Kosten auf jeden Fall selber, auch wenn Sie gewinnen. Sie müssen aber im Gegenzug nicht befürchten, die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen.
Es kommt immer wieder vor: der Arbeitgeber zahlt nicht den vereinbarten, oder den tariflich geschuldeten Lohn. Wir informieren Sie über Ihre Erfolgsaussichten und setzen Ihr Recht auch durch.
Wir prüfen und gestalten Ihre Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge. Sollten Sie eine Beurteilung Ihres Zeugnisses wünschen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen. Oft sind juristische Laien nicht sicher, was sich hinter den Formulierungen der Zeugnissprache verbirgt, und ob ein vermeintlich gutes Zeugnis auch wirklich eine Empfehlung für künftige Arbeitgeber ist. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, gegen ein schlechtes Zeugnis vorzugehen
Wir stehen Ihnen in folgenden Rechtsfragen bei:
Vorbereitung und Abwehr von Kündigungen
Kündigungsschutzklagen
Fragen zu Kündigungsfristen
Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
Aushandeln einer Abfindung
Elternzeit, Mutterschutz (Rückkehr, Kündigung, Veränderung nach Rückkehr)
Arbeitslohn und Gehalt
Arbeitsverträge, Zeugnisse
Abmahnung
Öffnungszeiten:
MO-Do: 9:00 - 17:00
FR: 9:00 - 12:00