Ordnungswidrigkeitenrecht

Wer sich im Straßenverkehr bewegt, kann leicht in Gefahr geraten, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Man fährt zu schnell, man fährt bei Rot über die Ampel, man nimmt einem anderen die Vorfahrt. Man wird geblitzt, ist zu dicht aufgefahren etc. Dies kann sowohl ordnungswidrigkeitsrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben, welche mit

 

• Bußgeld

 

• Verwarnungsgeld

 

• Punkten in Flensburg

 

oder sogar mehr geahndet werden. Dies kann zu Fahrverbot oder sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen

 

 

Sie werden beschuldigt, beim Ein- oder Ausparken, Rangieren oder im fließenden Verkehr einen Schaden an einem fremden Fahrzeug verursacht und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben? Dann könnte ein Fall von Fahrerflucht vorliegen. Bei den Schäden aus Fahrerflucht handelt es sich oft um Sachschäden – abgerissene Spiegel, eingedrückte Stoßstangen oder Kratzer am Kotflügel. Fahrerflucht stellt die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsrecht dar. Die Aufklärungsrate ist hoch und die Konsequenzen für die Beklagten oft folgenschwer. Wir beraten und vertreten Sie über

 

• Strafrechtliche Folgen

 

• Zusätzlich Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen:

 

• Bußgeld

 

• Punkte in Flensburg

 

• Fahrverbot

 

• Fahrtenbuchauflage

 

Versicherungsrechtliche Folgen und Kosten bei der:

 

• Kfz-Haftpflichtversicherung

 

• Kaskoversicherung

 

• Rechtsschutzversicherung

Öffnungszeiten:

 

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