Versicherungsrecht

Sie haben einen Antrag auf Leistungen von Berufsunfähigkeitsrente / Dienstunfähigkeitsrente bei Ihrem Versicherer gestellt und Ihr Versicherer lehnt ihren Antrag einfach ab. Oft lehnen Versicherer Leistungsanträge einfach ab oder ziehen Verfahren unnötig in die Länge.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine anwaltliche Inanspruchnahme?

 

Der Versicherer wird durch den Versicherungsnehmer schnellst möglich in Verzug gesetzt, damit der Versicherer die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme als Verzugsschaden zu tragen hat.

 

• Berufsunfähigkeitsversicherung

 

• Haftpflichtversicherung

 

• Hausratversicherung

 

• KFZ Versicherung

 

• Lebensversicherung

 

• Unfallversicherung

 

• Berufsunfähigkeitsversicherung

 

• Lebensversicherung

 

 

Sie haben eine kapitalbildende und/oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen? Sie haben oder möchten diese kündigen? Sie befürchten, dass der Versicherer Ihnen zu wenig aus dieser Versicherung zurückbezahlt hat? Im Rahmen von Lebensversicherungen gibt es vielerlei Probleme, die sich dem Versicherungsnehmer stellen können, wie etwa der niedrige Rückkaufwert.

 

Die Unfallversicherung soll helfen, die finanziellen Kosten, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen, zu bewältigen. Nicht selten lehnen die Versicherer in solchen Fällen einen Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers jedoch ab, unter der Behauptung, es läge kein Unfall i. S. d. AUB vor.

 

Ein beliebter Leistungsverweigerungsgrund ist, dass der Versicherer angibt, eine Invaliditätsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes nicht fristgerecht erhalten zu haben. In der Regel muss die Invalidität binnen Jahresfrist nach dem Unfall eingetreten sein. Diese Feststellung gilt als Anspruchsvoraussetzung für die Leistung des Unfallversicherers. In Fällen, in welchen sich der Versicherer auf die Fristsäumnis nicht berufen darf, beraten wir gern.

 

Oder der Versicherer verweist auf einen unfallunabhängigen Mitwirkungsanteil und lehnt die Zahlung ab. Der Versicherer behauptet, die körperliche Beeinträchtigung ist nicht erst auf Grund des Unfalls eingetreten, sondern der Versicherungsnehmer sei bereits vor dem Unfall gesundheitlich vorgeschädigt gewesen. Dies berechtigt den Versicherer in der Regel, eine Kürzung in Höhe eben dieses Mitwirkungsanteils vorzunehmen.

 

Auch wenn der Versicherer zahlt, überprüfen wir die Höhe der Leistungen, da die Invalidität Mediziner feststellen lassen, die die Aufträgen von der Versicherungsgesellschaft erhalten empfehlen wir, die rechtlichen und medizinischen Behauptungen überprüfen zu lassen, da erst durch eben diese Gutachten oftmals der Vorwurf einer Vorschädigung erhoben wird und damit zu einer Leistungskürzung führt. Darüber hinaus sind die in dem Gutachten angegebenen medizinischen Folgen anhand der Gliedertaxe oftmals zu niedrig angegeben.

 

 

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Kanzlei Pietsch & Hönig†

 

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