Sozial-/Sozialversicherungsrecht

Das Sozialrecht betrifft alle Bereiche des Lebens, z. B. Alter, Invalidität und Krankheit.

 

Wir vertreten Sie unter anderem in den Bereichen:

 

• Sozialversicherung

 

• Erwerbsminderungsrenten

 

• Grundsicherung

 

• Schwerbehindertenausweis

 

• Ausbildung

 

• Kindergeld

 

• Elterngeld

 

• Krankenversicherung

 

• Private Krankenversicherung

 

• Gesetzliche Krankenversicherung

 

• Rentenversicherung

 

• Unfallversicherung

 

• Pflegeversicherung

 

• Vorsorgevollmacht

 

• Patientenverfügung

 

• Sie sind arbeitslos geworden und fragen sich, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht?

 

• Sie haben von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt bekommen?

 

• Schonvermögen bei Hartz IV - Sie möchten Hartz IV beantragen, obwohl Sie Rücklagen haben?

 

• Sie haben Hartz IV bekommen und nun eine Rückforderung erhalten?

 

• Erben und Hartz IV - Sie bekommen Hartz IV und haben jetzt geerbt?

 

• Sie möchten Frührente beantragen und sich vorher beraten lassen?

 

• Sie wollen einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

 

• Sie sollen Unterhalt bezahlen für Ihre pflegebedürftigen Eltern?

 

• Sie möchten von einer privaten Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

 

Das Sozialrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die der Absicherung persönlicher Risiken dienen wie Berufsunfähigkeit, Hinfälligkeit im Alter, Hinterbliebenenabsicherung, Pflegebedürftigkeit, oder Armut. Es dient auch der Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen wie Schwangerschaft, Kindererziehung, Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Ausbildung, Studium, Erwerbsleben, geringer Verdienst, berufliche Neuorientierung, Renteneintritt und vieles mehr.

 

Sozialrechtliche Ansprüche entstehen zum Beispiel gegenüber den Trägern der Sozialversicherung: Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsträger oder Pflegekassen. Auch gegenüber staatlichen Leistungsträgern können Ansprüche entstehen: JobCenter und SGB-II-Arbeitsgemeinschaften (ArGe), Jugendamt, Versorgungsamt, Sozialamt, Familienkasse, BAföG-Amt, Wohnungsamt, Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse und viele andere.

 

Es lohnt sich, bei Hartz IV gegen Sanktionen vorzugehen.

 

Häufig kürzen die JobCenter laufende Leistungen oder verrechnen angebliche Rückforderungen mit ihnen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Wir beraten Sie dazu und setzen Ihre Rechte gegen das JobCenter durch.

 

Lange haben sie sich um ihre lieben gekümmert, aber nun steht ein Heimaufenthalt bevor...

 

 

Eine im alter eintretende Beeinträchtigung oder Krankheit stellt das familiäre Umfeld vor größte Herausforderungen:

 

• Liegt eine Vorsorgevollmacht vor?

• Ist die Errichtung einer Betreuung erforderlich?

 

• Bestehen Ansprüche aus der Pflegeversicherung?

 

• Reichen Rente und Ersparnisse für einen Heimaufenthalt oder ist vielleicht ein Antrag auf Sozialhilfe notwendig?

 

• Wie steht es mit Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern?

 

Welche Fördermöglichkeiten für mein beeinträchtigtes Kind kann ich nutzen?

 

Welche Ansprüche stehen mir zu und wie kann ich mich verhalten? sie haben keine familiären Probleme? Wir helfen ihnen dafür zu sorgen, dass es so bleibt.

Öffnungszeiten:

 

Mo-Do: 9:00 - 17:00

Fr: 9:00 - 12:00

 

Und nach Vereinbarung

Kanzlei Pietsch & Hönig†

 

Mauthstraße 9

85049 Ingolstadt

 

Tel.: 0841 9312233

Fax: 0841 9312235