Um Ihnen eine Einschätzung über die Kosten unserer Beratung zu ermöglichen, informieren wir Sie darüber, wie viel unsere Tätigkeit kostet. In einem Telefongespräch klären wir mit Ihnen ab, wie wir in Ihrem Fall vorgehen und was für Kosten auf Sie zukommen.

 

Der Anruf ist kostenlos, es fallen nur die üblichen Telefongebühren an.

 

 

Anwaltskosten

 

Die Vergütung für die Tätigkeit der Rechtsanwälte für ihre Klienten ist gesetzlich geregelt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

 

Das RVG sieht für die meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten, also auch Arbeitsrechtsfälle, Erbrechtsfälle, Familienrechtsangelegenheiten eine vom Streitwert abhängige Vergütung nach der Tabelle vor.

 

Sofern Sie rechtschutzversichert sind, trägt Ihre Versicherung im Regelfall alle gesetzlichen Gebühren im Rahmen des individuellen Versicherungsumfangs. Wir übernehmen gern für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung inklusive Kostendeckungsanfrage und Abrechnung.

 

 

Kostenübernahme der Erstberatung

 

Für die Einschätzung der Sachlage benötigen die meisten Mandanten ein Erstberatungsgespräch. Die Kosten der Erstberatung betragen bis zu 190,00€ Netto. Manchmal verweigern die Rechtsschutzversicherungen die Deckung oder Kostenübernahmen weil nur im Schadensfall gezahlt wird.

 

 

 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

 

Falls Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Gerichtsverfahren zu finanzieren, beantragen wir auf Wunsch gerne für Sie die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das für die Antragstellung erforderliche Formular finden Sie in unserem Download-Bereich.

 

 

Leistungen der Beratungshilfe

 

Die Beratungshilfe umfasst alle beratenden Tätigkeiten eines Anwalts. Dazu gehört die Dokumentensichtung, Sachlageneinschätzungen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Soweit erforderlich, ist die Vertretung in Form von Schriftverkehr oder Telefonaten ebenfalls Teil der Beratungshilfe.

 

 

Leistungen der Prozesskostenhilfe:

 

Kommt zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese übernimmt ggfs. Ihre Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren vollständig, wobei auch eine Ratenzahlung in Betracht kommt.

 

Für die Berechnung der Gerichtskosten gibt es ein Kostenverzeichnis, aus dem man ablesen kann, wie hoch eine Gebühr bei dem jeweiligen Streitwert ist.

 

 

Honorarvereinbarung:

 

Wir bieten Ihnen aber selbstverständlich auch eine auf Ihren persönlichen Rechtsfall speziell zugeschnittenen Honorarvereinbarung an:

 

Unsere Honorare auf Zeitbasis liegen zwischen 150,00 € und 200,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde, je nachdem wie aufwendig und schwierig die Angelegenheit ist.

 

 

 

Auf jeden Fall gilt: Keine Kosten ohne Hinweis

 

Öffnungszeiten:

MO-Do: 9:00 - 17:00

FR: 9:00 - 12:00